Freistaat Sachsen führt Förderprogramm „Regionales Wachstum“ fort
Der Freistaat Sachsen bezuschusst mit dem Förderprogramm „Regionales Wachstum“ Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes, der Umsatzausweitung, der Prozessoptimierung (z. B. durch Digitalisierung) oder Verbesserung der Angebotsqualität mit bis zu 50.000 Euro. Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent.
Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen. Für Neuinvestitionen nach Betriebsübernahmen gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 Prozent. Die Förderung ist auch bei der ausschließlichen Sicherung vorhandener Arbeitsplätze möglich. Der Absatzradius der geförderten Unternehmen muss weniger als 50 Kilometer betragen.
Die Förderung soll weitgehend branchenoffen bleiben, fokussiert sich aber auf Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Dazu zählen der Handel, die Gastronomie und die Dienstleistungs-Branche. Der Fördermittelgeber koppelt die Förderung zudem an Kriterien der ökologischen und der sozialen Nachhaltigkeit.
Die komplette Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Fortführung des Investitionsprogramms finden Sie auf der Internetseite des Freistaats .