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Innovationen fördern - Wir beraten Sie!

Für unternehmerische Aktivitäten spielen die finanziellen Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle. Dies gilt zum Beispiel gleichermaßen bei Existenzgründungen, Bestandsentwicklungen, Expansionen und Neuansiedlungen. Mit Finanzierungshilfen wie Investitionszuschüssen und -zulagen, Eigenkapitalhilfeprogrammen, zinsverbilligten Darlehen, Beteiligungen, Bürgschaften und Garantien werden durch die Europäische Union, die Bundesregierung und den Freistaat Sachsen Investitionen gefördert. Durch die Festlegung der Europäischen Förderbedingungen wurde garantiert, dass in Sachsen von 2007 bis 2013 Mittel zur Förderung bereitstehen.


Die Förderquoten hängen von der Unternehmensgröße ab und können bis zu 50% erreichen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen werden in Sachsen bevorzugt gefördert. Bei Großunternehmen können Fördermittel bis 30% bereitgestellt.
Neben der Investitionsförderung (GA/EFRE Mittel) gibt es auch umfangreiche Angebote im Bereich Technologieförderung, Arbeitsmarktförderung (ESF Mittel) sowie im Bereich des Wohnungsbaus.

Aufgabe der WFG ist es, die Fördermöglichkeiten für die Region bekannt und für alle relevanten Akteure nutzbar zu machen. Aus den unzähligen Förderprogrammen des Bundes, des Landes und der EU finden wir für Sie und Ihre Projekte alle geeigneten Förderprogramme aus und geben Ihnen die notwendigen Informationen und Adressen. Die WFG ermittelt die für Ihr Unternehmen zugeschnittene Förderung und begleitet Sie bei allen erforderlichen Schritten.

Förderfibel von Sachsen

EU-Förderhandbuch für sächsische Kommunen

Ihr Ansprechpartner:

Arndt Bödemann

Kontakt
Tel.:
034202/988-1058
Fax: 034202/988-1055
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