Wege in den Arbeitsmarkt

- "Wir unterstützen Unternhemen bei der Suche nach geeigneten Fachkräften" Uta Schladitz,GF WFG
Beschäftigungsförderung heißt für die WFG, mit Flexibilität und Kreativität auf die neuen erweiterten Anforderungen in der kommunalen Arbeitsmarkt- und Integrationsförderung zu reagieren und aktiv die Entwicklung neuer Ansätze für mehr Beschäftigung zu entwickeln und zu unterstützen.
Gemeinsam mit unseren Partnern beraten wir Unternehmen und Träger über die umfangreichen Maßnahmen der Beschäftigungsförderung.
Informieren Sie sich zur Arbeitsmarktförderung in Sachsen und zu arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Strategien.
Informationen für Unternehmen
Fachkräftenachwuchs sichern durch Modulare Nachqualifizierung von Arbeitsnehmern
Fachkräftenachwuchs sichern durch Modulare Nachqualifizierung von Arbeitsnehmern
Fachkräftemangel? Qualifizieren Sie Ihre angelernten Mitarbeiter zum
anerkannten Berufsabschluss!
Wie? Die Qualifizierung erfolgt berufsbegleitend und
aufbauend auf der Berufserfahrung Ihrer Mitarbeiter.
Finanzierung? Finanzielle Förderung des Arbeitgebers und
Arbeitnehmers ist möglich.
Weitere Informationen? Projektteam MoNA 0341.33611-419 und www.perspektive-berufsabschluss-leipzig.de
Beschäftigungspakte für Ältere - Langjährige Erfahrungen nutzen
Beschäftigungspakte für Ältere - Langjährige Erfahrungen nutzen
Im Rahmen des Beschäftigungspaktes der Region Leipzig bestehen seit dem Start der ersten Programmphase im Oktober 2005 zwei eigenständige Teilprojekte: "JobFORMAT 50plus" bei der PUUL GmbH und "OPUS 50plus" bei "ARBEIT UND LEBEN Sachsen". Ziel ist die Integration Arbeitsloser der Altersgruppe 50 plus. Gemeinsame Projektträger des Beschäftigungspaktes der Region Leipzig sind nun neben der Arbeitsgemeinschaft Leipzig auch die Arbeitsgemeinschaften Delitzsch und Leipziger Land.
Weiterführende Links
Qualifizieren Sie Ihren Mitarbeiter
Qualifizieren Sie Ihren Mitarbeiter
Einzelbetriebliches Förderverfahren
Gefördert werden Vorhaben zur Anpassung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen.
Weiterführende Informationen
Beratung und Antragstellung über: www.sab.sachsen.de
Sonderprogramm "WeGebAU" - Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmer
Die Agentur für Arbeit Leipzig fördert über das Sonderprogramm "WeGebAU", die Weiterbildung der gering qualifizierten Arbeitnehmer im Unternehmen. Dabei übernimmt die Arbeitsagentur das Arbeitsentgelt und den Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers für die Dauer der weiterbildungsbedingten AusfallzeitenWeitere Angebote zur Qualifizierung und weiteren Förderungen erhalten Sie bei der:
Agentur für Arbeit Delitzsch, Nordstraße 2, 04509 Delitzsch, delitzsch@arbeitsagentur.de
Beschäftigungsstrategie der Stadt Leipzig
Beschäftigungsstrategie der Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig hat im Januar 2008 eine lokale Beschäftigungsstrategie der Region Leipzig verabschiedet. Diese wurde per September 2008 mit einem Aktionsplan der kurz,- mittel und langfristige beschäftigungspolitische Maßnahmen enthält untersetzt.
Die Beschäftigungsstrategie der Stadt Leipzig gilt als Basis für die Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen in den Landkreisen.
Download PDF Beschäftigungsstrategie
Download PDF Aktionsplan der Stadt Leipzig
Download PDF Sozialversicherte Beschäftigte im Landkreis Nordsachsen
Informationen für Kommunen und Vereine
Förderung von Projekten zur Bewältigung des Demografischen Wandels
Förderung von Projekten zur Bewältigung des Demografischen Wandels
Allgemeine Informationen
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu bewältigen. Vor allem Kommunen sollen zu Fragen der demografischen Entwicklung enger zusammenarbeiten und frühzeitig zukunftsfähige sowie finanziell nachhaltige Strukturen aufbauen.
Antragsberechtigt sind:
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
- gemeinnützige Vereine und Verbände
gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:
- Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien und Szenarien zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels
- Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben zur Neuorganisation der Daseinsvorsorge
- Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure
- Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen und Projekte, die dem Aufbau mobiler Grundversorgung oder die dem Aufbau und der Einführung von "rollenden" Verwaltungsdienstleistungen in dünn besiedelten Räumen (unter 100 EW/km² in den Gemeinden) dienen
- Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung
- Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden
- Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen zur Optimierung von Infrastrukturnetzen und der Siedlungsstruktur in Folge des Rückzugs privater oder öffentlicher Infrastrukturanbieter
Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationsübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich
Zuwendungsart und -höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Der zweckgebundene Zuschuss kann in der Regel bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind unter anderem:
Fördergebiet ist das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme von Leipzig und Dresden mit dem jeweiligen Verdichtungsraum nach dem Landesentwicklungsplan Sachsen.
Die Maßnahme darf grundsätzlich nicht über andere Förderprogramme förderfähig sein.
Es muss mindestens ein Eigenanteil von 10 v. Hundert erbracht werden.
Die Maßnahmen und Projekte dürfen noch nicht begonnen haben.
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragsunterlagen stehen unter www.sab-sachsen.de zum Download zur Verfügung.
Frist/Dauer
Der Antrag ist für bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL "Demografie"), vom 29. August 2008
Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels Fassung gültig vom 01.05.2007 bis 31.07.2008
Kontakt
Bei Fragen zum Fördergegenstand:
Sächsische Staatskanzlei
Frau Zettwitz, Tel. 0351 564 1244, Fax 0351 564 1269,
E-Mail: heike.zettwitz@dd.sk.sachsen.de
Bei Fragen zum Förderverfahren:
Frau Mandy Gläsel
Tel. 0351 / 4910 - 4273
Unsere Partner
ARBEITSAGENTUR Delitzsch/ Eilenburg/ Torgau / Oschatz
www.arbeitsagenur.de
Agentur für Arbeit Delitzsch
Arbeitgeberservice
tino.sandner@arbeitsagentur.de
Informieren Sie sich auch:
Jobbörse der IHK , www.ihk-topjob.de
Jobbörse der HWK, www.hwk-leipzig.de
Fachkräftebörse, www.fki-leipzig.de
Ihre Ansprechpartnerin
Germaine Schleicher
Arbeitsmarkkoordinatorin
Kontakt
Tel.: 034202/988-1066
Funk: 0177 5667485
E-Mail schreiben
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